Das Gesuch der Gesuchstellerin um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege wird für die Parteikosten mit einem Selbstbehalt von Fr. 1'000.00 und für die Gerichtskosten im Umfang von Fr. 650.00 bewilligt und Rechtsanwältin Barbara Lind wird zur unentgeltlichen Rechtsbeiständin der Gesuchstellerin bestellt. 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Die Gerichtskasse Rheinfelden wird angewiesen, der Gesuchstellerin für das Beschwerdeverfahren eine Parteientschädigung von Fr. 800.00 auszurichten. Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG)