In der definitiven Steuerveranlagung 2022 des Gesuchstellers sei ein Reinvermögen von Fr. 50'215.00 ausgewiesen. Hierbei handle es sich jedoch um die Jugendsparkonti seiner beiden Kinder. Diese lauteten auf die Kinder und den Eltern sei der Zugriff verwehrt. Den Kontoauszügen des Gesuchstellers vom 1. Januar bis 25. März 2024 lasse sich entnehmen, dass er über keine Mittel verfüge, die es ihm ermöglichten, Prozesskosten zu tragen. Er habe bei seinem Bruder ein Darlehen von Fr. 9'455.60 aufgenommen, weil sein Kontostand sich im Minus befunden habe. Mit Verfügung vom 25. März 2024 habe die Vorinstanz entschieden, dass die eheliche -4-