2. Es sei dem Gesuchsteller die unentgeltliche Prozessführung zu bewilligen. 3. U.K.u.E.F." Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. 1.1. Wird die unentgeltliche Rechtspflege ganz oder teilweise abgelehnt oder entzogen, so kann der Entscheid mit Beschwerde angefochten werden (Art. 121 ZPO).