1. Mit Zahlungsbefehl vom 4. Dezember 2023 in der Betreibung Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamts Q._____ betrieb die Klägerin den Beklagten für eine Forderung von Fr. 56'000.00 nebst Fr. 103.30 Zahlungsbefehlskosten. Als Forderungsurkunde bzw. Forderungsgrund wurde im Zahlungsbefehl angegeben: " Rückzahlung 48'800 Fr + 6 Monate Miete 7'200 = Total 56'000 Fr." Der Zahlungsbefehl wurde dem Beklagten am 7. Dezember 2023 zugestellt, woraufhin dieser am 11. Dezember 2023 Rechtsvorschlag erhob. 2. 2.1. Mit Rechtsöffnungsbegehren vom 25. Januar 2024 beantragte die Klägerin beim Gerichtspräsidium R._____ für die in Betreibung gesetzte Forderung provisorische Rechtsöffnung.