1. 1.1. Die Klägerin betrieb den Beklagten (Inhaber des im Handelsregister des Kantons Aargau eingetragenen Einzelunternehmens "C._____") mit Zahlungsbefehl Nr. xxx des Betreibungsamts Q._____ vom 11. August 2023 für zwei Forderungen von total Fr. 1'486.00 nebst Zins zu 5 % seit 4. Mai 2023 und Mahngebühren von Fr. 15.00. 1.2. Der Beklagte erhob gegen den ihm am 28. August 2023 zugestellten Zahlungsbefehl keinen Rechtsvorschlag.