Es sei bedauerlich, dass seine schriftliche Abmeldung bis dato nicht erhalten worden und keine entsprechenden Vermerke gemacht worden seien, obwohl er dies rechtzeitig erledigt habe. Er habe seine Sorgfaltspflicht wahrgenommen, um die Verhandlung abzusagen. In seiner langjährigen beruflichen Laufbahn sei es noch nie vorgekommen, dass ein Brief nicht angekommen sei. Ein Fernbleiben wäre aufgrund der Fr. 8.70 Mietzinsreduktion, die Hauptbestandteil des Verfahrens gewesen sei, in keiner Weise von Vorteil gewesen. Die Kosten für die Abwesenheit überstiegen deutlich die -5-