Dem Arbeitszeugnis der Klägerin vom 27. April 2020 lässt sich entnehmen, dass diese bei der E._____GmbH in einem 30%-Pensum tätig war. Die Arbeitgeberin beendete das Arbeitsverhältnis per 30. April 2020 (GB 7). Damit hat die Klägerin den Urkundenbeweis erbracht, dass das Einkommen bei der E._____GmbH von monatlich Fr. 1'700.00 (inkl. 13. Gehalt) weggefallen und diese erste Bedingung eingetreten ist.