Sie habe diese Bedingung nicht erfüllt. Zudem sei bestritten, dass die Klägerin mit Urkunden bewiesen habe, dass sie zwischen Juni und November 2023 durchschnittlich Fr. 4'797.50 pro Monat verdient habe. Ob die Lohnabrechnungen komplett seien, erschliesse sich nicht. Ebenso wenig lasse sich aus dem Scheidungsurteil ableiten, dass der Beklagte für eine Differenz des Einkommens bis zum Betrag von Fr. 5'575.00 aufkommen müsse.