Die Vorinstanz hätte für den tieferen in Betreibung gesetzten Betrag von monatlich Fr. 671.50 für Juni bis November 2023 die definitive Rechtsöffnung erteilen müssen. Sie ziehe unnötigerweise andere Ziffern der Scheidungsvereinbarung bei, was dazu führe, dass der zusätzliche Betrag unklar und abhängig von weiteren Faktoren -5-