von monatlich netto Fr. 1'700.00 wegfalle. Definitive Rechtsöffnung könne nur erteilt werden, wenn dies von der Klägerin durch Urkunde liquide nachgewiesen sei, was durch das Arbeitszeugnis der E._____ GmbH vom 24. April 2020 erfolgt sei. Darin werde die Kündigung bestätigt. In Ziff. 4 der Scheidungsvereinbarung werde für den Wegfall des Einkommens bei der E._____ GmbH kein bestimmter Unterhaltsbeitrag festgehalten. Aus Ziff. 7 der Scheidungsvereinbarung ergebe sich lediglich, dass die Unterhaltsberechnung auf einem monatlichen Einkommen der Klägerin von Fr. 5'300.00 basiere. Die Unterhaltsforderung hänge im Bestand und der Höhe vom Einkommen der Klägerin ab.