1. 1.1. Die Klägerin betrieb den Beklagten mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Betreibungsamtes Region Q. _____vom 4. Dezember 2023 für eine Forderung von Fr. 4'029.00 nebst Zins zu 5 % seit 1. September 2023. Unter "Forderungsurkunde mit Datum oder Angabe des Forderungsgrundes" wurde angegeben: "Unterhalt infolge Wegfall Anstellung E._____ GmbH; Differenz zwischen Lohn und indexiertem Einkommen; Juni bis November 2023 6 x CHF 671.50; gemäss Scheidungsurteil vom 01.12.2016; Verzugszins ab mittlerem Verfall". 1.2. Gegen diesen ihm am 9. Dezember 2023 zugestellten Zahlungsbefehl erhob der Beklagte gleichentags Rechtsvorschlag.