3. Die Klägerin wird verpflichtet, den Beklagten für das Beschwerdeverfahren eine Parteientschädigung von Fr. 3'634.55 (inkl. Auslagen und MWSt) zu bezahlen. Zustellung an: […] - 15 - Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG)