3.3.2. Am 28. November 2023 vollzog das Regionale Betreibungsamt Zurzach den Arrestbefehl SB.2023.5 des Präsidenten des Bezirksgerichts Zurzach vom 31. August 2023. Mit Arrest belegt wurden die Namenaktien des Schuldners bei der Klägerin, das Fahrzeug "Mercedes Benz ML320/350" (AG xxx) sowie sämtliche Vermögensgegenstände der Klägerin, insbesondere Forderungen, Kontokorrentguthaben und Barschaften in in- und ausländischer Währung, Wertschriften, Depots, Edelmetalle, sonstige Vermögenswerte und sämtliche Herausgabeansprüche aus Depotverträgen und Treuhandverhältnissen, insbesondere das Konto IBAN yyy bei der E._____. - 11 -