2.6. Mit Entscheid vom 15. Februar 2024 erkannte das Bezirksgerichtspräsidium Rheinfelden: " 1. In Gutheissung des Gesuchs wird der Gesuchstellerin [Klägerin] in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Lenzburg Seetal (Zahlungsbefehl vom 25. Juli 2023) für den Betrag von Fr. 22'680.– nebst Zins zu 5% seit 21. Juli 2023 definitive Rechtsöffnung erteilt. 2. Die Entscheidgebühr von Fr. 400.– wird der Gesuchsgegnerin [Beklagten] auferlegt. Sie wird mit dem Vorschuss der Gesuchstellerin von Fr. 400.– verrechnet, so dass die Gesuchsgegnerin der Gesuchstellerin Fr. 400.– direkt zu ersetzen hat.