2.3. Mit Eingabe vom 20. November 2023 erstattete die Beklagte eine Stellungnahme zum Rechtsöffnungsgesuch der Klägerin vom 18. August 2023 und beantragte dessen Abweisung, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Zudem stellte sie den Antrag um Zulassung einer Streitverkündungsklage. 2.4. Das Bezirksgerichtspräsidium Rheinfelden trat auf die Streitverkündung mit Verfügung vom 6. Dezember 2023 nicht ein. 2.5. Das mit Eingabe der Beklagten vom 22. Dezember 2023 gestellte Gesuch um Sistierung des Rechtsöffnungsverfahrens wies das Bezirksgerichtspräsidium Rheinfelden mit Verfügung vom 25. Januar 2024 ab. -3-