2.2. Am 28. September 2023 entschied die Justizleitung der Gerichte des Kantons Aargau, dass dieses von der Klägerin in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Lenzburg Seetal gegen die Beklagte eingeleitete Rechtsöffnungsverfahren zur Behandlung und Beurteilung an das Bezirksgericht Rheinfelden überwiesen wird. Die Justizleitung entschied, dass das Bezirksgericht Rheinfelden als ausserordentliche Vertretung und im Namen des örtlich zuständigen Bezirksgerichts handelt.