Die Beklagte erhob Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Mit Rechtsöffnungsgesuch vom 18. August 2023 ersuchte die Klägerin beim Bezirksgericht Lenzburg um Erteilung der definitiven Rechtsöffnung für die betriebene Forderung, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWST).