Der in Phase 3 noch verbleibende Rest (Fr. 407.95.00) ist nach dem Kopfprinzip (vgl. E. 4.1 oben) zu je 40 % mit Fr. 163.00 den Parteien resp. zu 20 % mit Fr. 82.00 Iker zuzuweisen. 7.3. Es ergeben sich folgende (gerundete) familienrechtlichen Existenzminima (betreibungsrechtliches Existenzminimum + [anteilige] Steuern in allen Phasen + [anteilige] Versicherungs- und Kommunikationspauschale in den Phasen 1 und 3 + VVG-Prämien in der Phase 3):