Die Vorinstanz berücksichtigte im Bedarf des Beklagten keine Krankenversicherungsprämien; er habe keine Belege eingereicht (angefochtener Entscheid, E. 2.6.4). Gemäss seiner als Berufungsbeilage 6 eingereichten "Korrigierte[n] Prämienrechnung" der K._____ vom 30. Juni 2023, welche - 15 -