zweiten diesbezüglichen Bewerbung) gelungen, eine Anstellung bei der J._____ und auch Einsätze als […] zu finden. Weshalb der Beklagte seine Arbeitsbemühungen nicht in diesen Bereichen intensiviert resp. sich schon früher bei […] oder bei [..] beworben hat, und seine Stellensuche stattdessen - trotz seines angeblichen "faktischen Berufsverbots" - auf eine Anstellung im Finanzbereich fokussiert hat, ist nicht nachvollziehbar.