die überwiegende Anzahl seiner dokumentierten Suchbemühungen, die überdies erst den Zeitraum ab dem 3. August 2023 beschlagen (obwohl der Beklagte angeblich seit Ende Juni 2023 arbeitslos sein soll und er zudem nicht behauptet, sein Arbeitsverhältnis sei fristlos aufgelöst worden) betrifft den Finanzsektor, in welchem der Beklagte aktuell keine reellen Chancen sieht (Berufungsbeilage 11). Der Beklagte bezeichnet sich als "sehr sprachgewandt", er beherrsche […] fliessend in Schrift und Sprache. Es ist ihm denn auch offensichtlich (schon mit der - 14 -