Die Umstände genügten, um ihn von der bisherigen beruflichen Tätigkeit als Banker in der Schweiz auszuschliessen. Er finde in der Schweiz als Banker und Vermögensverwalter keine neue Anstellung. Die bisherige Tätigkeit für G._____ AG habe "aufgrund des Eintrags im I._____-Verzeichnis und der damit einhergehenden sehr beschränkten Möglichkeiten per Ende Juni 2023 beendet werden" müssen. Seither sei er arbeitslos. Er bemühe sich intensiv um eine neue Anstellung. Er sei sehr sprachgewandt (fliessend in Schrift und Sprache: […]). Entsprechend breitgefächert seien die Arbeitsbemühungen.