als 25-jähriger Berufserfahrung nicht mehr an der Front auftreten können. Er unterliege faktisch einem Berufsverbot, solange […] Eintragung bestehe. Gemäss diesen für Finanzinstitute massgeblichen Informationen sei er im […] durch das […] verurteilt worden (Berufungsbeilage 7); das Urteil sei nicht rechtskräftig. Über diese Vorgänge habe H._____ am tt.mm.jjjj informiert; diese Informationen seien heute noch über Google frei zugänglich (Berufungsbeilage 8). Er sei auf einer Schwarzen Liste verzeichnet. Die Umstände genügten, um ihn von der bisherigen beruflichen Tätigkeit als Banker in der Schweiz auszuschliessen.