Der Beklagte wendet ein, diese Berechnung berücksichtige die von ihm in R._____ ausgeübte Tätigkeit. Dieses "wirtschaftliche Umfeld" stehe ihm nicht mehr zur Verfügung. Seit er im Jahre 2022 in die Schweiz zurückgekehrt sei, habe er als gelernter Banker und Vermögensverwalter mit mehr - 12 -