5.2. 5.2.1. Zum Einkommen des Beklagten erwog die Vorinstanz: Er arbeite in der Vermögensverwaltung (G._____ AG), wobei sein Lohn laut eigenen Angaben variabel ausgestaltet sei. Da der Geschäftsgang in dieser Branche schwierig vorauszusehen sei, sei von einem Durchschnittseinkommen auszugehen. Im Jahr 2020 habe der Beklagte im Monatsdurchschnitt Fr. 9'167.00, im Jahr 2021 Fr. 5'815.00 und im Jahr 2022 Fr. 3'099.00 verdient. Aktuell rechne er (da er wieder zwei Kunden verloren habe) mit durchschnittlich Fr. 2'000.00/Monat. Daraus resultiere ein monatliches Durchschnittseinkommen 2020 - 2023 von Fr. 5'020.00 (angefochtener Entscheid, E. 2.6.3, 2.7.3. 2.8.3, 2.9.3).