vgl. www.lohnrechner.ch/home/method). Es ist nicht willkürlich, auf einen sich aus verschiedenen Grundlagen ergebenden Mittelwert abzustellen, da es keine bestimmte oder gar ausschliessliche Erhebungsart gibt, welche Grundlage für die Bestimmung eines hypothetischen Einkommens bilden kann. In erster Linie muss das Vorgehen nachvollziehbar sein und auf objektiven Kriterien bzw. auf geeigneten Erhebungsmethoden beruhen (Urteil des Bundesgerichts 5A_231/2023 / 5A_237/2023 vom 15. November 2023 E. 6.2).