rechner SALARIUM einen Medianlohn von monatlich Fr. 4'749.00 und gemäss dem SGB-Lohnrechner (unter Berücksichtigung der seit 2020 erwarteten und aufgerechneten Lohnerhöhung) einen Durchschnittslohn von Fr. 5'210.00. Es rechtfertige sich daher, der Klägerin einen monatlichen Nettolohn von Fr. 4'500.00 (100 %-Pensum) resp. Fr. 2'250.00 (50 %-Pen- sum) hypothetisch anzurechnen. Die Klägerin solle momentan beim D._____, im E._____, arbeiten. Sie habe sich darüber auszuweisen (Berufung, S. 7 f.).