Der Beklagte hält diese Berechnung der Erwerbseinkommen für "nicht nachvollziehbar". Eine 37-jährige Verkaufskraft (Hilfsverkäuferin, unternehmensinterne Ausbildung) im Detailhandel, ohne Kaderfunktion, bei einer Vollzeitstelle mit 0 Jahren Diensterfahrung, verdiene gemäss dem Lohn- - 10 -