5. 5.1. 5.1.1. Der Klägerin rechnete die Vorinstanz gestützt auf das Schulstufenmodell (BGE 144 III 481) und den Medianwert gemäss SALARIUM (für eine Verkäuferin im Detailhandel ohne abgeschlossene Berufsausbildung und ohne Kaderfunktion) die folgenden hypothetischen, monatlichen Nettoeinkommen an: In den Phasen 1 und 2 (50 %-Pensum) Fr. 1'977.00, in Phase 3 (80 %-Pensum) Fr. 3'163.00 und in Phase 4 (100 %-Pensum) Fr. 3'954.00. Hinzu kamen jeweils Fr. 900.00 Mietzinseinnahmen (angefochtener Entscheid, E. 2.6.1, 2.7.1, 2.8.1 und 2.9.1).