Dabei sollten die Einbussen gleichmässig auf die Familienmitglieder verteilt werden. Nach den Steuern werden Kosten kommen, die in der Gegenwart anfallen und deren Nichtberücksichtigung spürbare Folgen für die Familienmitglieder hätte. Überobligatorische Krankenversicherungsprämien z.B. gehören dagegen eher zum Wunschbedarf, zumal die obligatorische Krankenversicherung in der Regel eine angemessene medizinische Versorgung im Krankheitsfall gewährleistet (AESCHLI- MANN/BÄHLER/SCHWEIGHAUSER/STOLL, Berechnung des Kinderunterhalts – Einige Überlegungen zum Urteil des Bundesgerichts 5A_311/2019 vom 11. November 2020, in: FamPra.ch S. 221 ff.