3. Eventualiter: Es sei der Kläger zu verpflichten, für [C._____] einen richterlich festzusetzenden Unterhaltsbetrag von monatlich CHF 700.00 nicht übersteigend, zuzüglich [Kinderzulagen], zu bezahlen. 4. Es sei festzustellen, dass der Kläger keinen Ehegattenunterhalt bezahlen kann. 5. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der [Klägerin]." 4.2. Innert Frist erstattete die Klägerin keine Berufungsantwort. Das Obergericht zieht in Erwägung: