2. Der Ehemann wird verpflichtet, der Ehefrau an ihren persönlichen Unterhalt […] ab 5. Juli 2023 monatlich […] zu bezahlen: bis 30. November 2023 Fr. 251.00 ab 1. Dezember 2023 bis 31. Juli 2026 Fr. 218.00 ab 1. August 2026 bis 30. November 2029 Fr. 266.00 3. Im Übrigen werden die Anträge der Parteien abgewiesen, soweit auf diese eingetreten wird und soweit diese nicht als gegenstandslos geworden abgeschrieben werden."