ab 1. August 2026 bis 30. November 2029 Fr. 929.00 (Fr. 604.00 Barunterhalt und Fr. 325.00 Überschussanteil) ab 1. Dezember 2029 Fr. 964.00 (Fr. 511.00 Barunterhalt und Fr. 453.00 Überschussanteil) 1.2. An ausserordentlichen Kinderkosten (z.B. schulische Förderungsmassnahmen, Zahnkorrekturen, Sehhilfen, etc.), über welche sich die Parteien vorgängig verständigt haben, beteiligen sie sich je zur Hälfte (soweit nicht Dritte, insbesondere Versicherungen, für diese Kosten aufkommen). Bei Uneinigkeit trägt die veranlassende Person die Kosten.