Der Beklagte beantragte in seiner Duplik (u.a.), dass C._____ unter seine alleinige Obhut (mit je 50 %-Betreuung) zu stellen sei. Die im Anschluss an die Parteibefragung stattfindenden Vergleichsgespräche scheiterten. -3- 3.2. Mit Eingabe vom 5. Juli 2023 reichte der Beklagte eine zwischen den Parteien abgeschlossene Teilvereinbarung ein. Am 6. Juli 2023 erging ein Teilentscheid betreffend die Regelung der Kinderbelange (exkl. Kinderunterhalt), wobei C._____ unter die alternierende Obhut der Parteien (mit je hälftiger Betreuung) gestellt wurde. Im Übrigen wurde die Vereinbarung genehmigt.