2.5. Mit Eingabe vom 30. Dezember 2023 liess sich der Beklagte erneut vernehmen. 2.6. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden entschied am 27. Februar 2024: -3- " 1. In Gutheissung des Gesuchs wird der Gesuchstellerin in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Rheinfelden (Zahlungsbefehl vom 17. April 2023) für den Betrag von Fr. 3'000.- nebst Zins zu 5 % seit 11. April 2023 definitive Rechtsöffnung erteilt.