2.2. Der Beklagte erstattete am 26. August 2023 (Postaufgabe) die Stellungnahme, worauf ihm mit Schreiben der Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden vom 22. September 2023 unter anderem mitgeteilt wurde, dass seine Eingabe vom 26. August 2023 als Einrede der Verrechnung entgegengenommen werde. Falls der Kläger mit seiner Eingabe ein neues Rechtsöffnungsgesuch beabsichtigt habe, habe er dies dem Bezirksgericht Rheinfelden innert 10 Tagen mitzuteilen. 2.3. Am 18. Oktober 2023 reichte der Beklagte eine weitere Stellungnahme ein. 2.4. Mit Eingabe vom 23. November 2023 reichte die Klägerin eine Stellungnahme ein.