1. 1.1. Die Klägerin betrieb den Beklagten mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Betreibungsamtes Rheinfelden vom 17. April 2023 für eine Forderung von Fr. 4'960.00 ("[…]") sowie eine Forderung von Fr. 350.00 ("Anwaltskosten"), beides nebst Zins zu 5 % seit dem 11. April 2023. 1.2. Der Beklagte erhob gegen den ihm am 17. April 2023 zugestellten Zahlungsbefehl am 26. April 2023 im Umfang von Fr. 3'000.00 (Teil-) Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 21. Juli 2023 stellte die Klägerin beim Bezirksgericht Rheinfelden das Gesuch um Erteilung der definitiven Rechtsöffnung für Fr. 3'000.00 nebst Zins zu 5 % seit dem 11. April 2023.