O., N. 10 zu Art. 106 ZPO). 9.2. Die Verfahren betreffend Gesuche um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege für das Berufungsverfahren sind kostenlos (Art. 119 Abs. 6 ZPO). Das Obergericht erkennt: 1. 1.1. In teilweiser Gutheissung der Berufung der Klägerin werden die Dispositiv- Ziffern 3 bis 5 des Entscheids des Bezirksgerichts Q._____, Präsidium des Familiengerichts, vom 8. November 2023 aufgehoben und durch folgende Bestimmungen ersetzt: