11. August 2022 Berufung erhoben. Die 2. Zivilkammer des Obergerichts hat im Verfahren ZOR.2023.24 mit Urteil vom 22. April 2024 das erstinstanzliche Scheidungsurteil in Bezug auf den nachehelichen Unterhalt (wonach die Klägerin dem Beklagten keinen Scheidungsunterhalt schulde) bestätigt. Dieser Entscheid ist unangefochten in Rechtskraft erwachsen (Prozessgeschichte Ziff. 3.6 oben). Damit ist auch im vorliegenden Verfahren darauf abzustellen, dass die Klägerin dem Beklagten ab Rechtskraft des Scheidungsurteils im Scheidungspunkt (E. 5.2.1 oben) bzw. ab dem 1. Juni 2023 keinen Unterhalt mehr schuldet (E. 3 oben).