Insgesamt sei also in den Phasen 1 und 2 (Juni 2022 bis Februar 2023) von einem Einkommen von gerundet Fr. 12'000.00 auszugehen. Die Vorinstanz verwies zum Beleg seiner Ausführungen an einer Stelle auf die "Seiten 37 und 39" des Verhandlungsprotokolls, an drei weiteren Stellen auf die "act. 37 ff.".