__ stamme. Vom 1. Oktober 2022 bis zum 28. Februar 2022 habe er aus seiner Anstellung bei der D._____ AG Krankentaggelder bezogen, gemäss seinen Aussagen Fr. 7'000.00. Weiterhin habe er die Krankentaggelder von Fr. 5'000.00 aus seiner Anstellung bei der E._____ bezogen. Ende Februar 2022 seien beide Taggeldzahlungen eingestellt worden, da bei einer Kontrolle herausgekommen sei, dass der Beklagte an zwei Orten Krankentaggelder bezogen habe. Der Beklagte habe keine Belege eingereicht, weswegen auf seine Aussagen abzustellen sei. Insgesamt sei also in den Phasen 1 und 2 (Juni 2022 bis Februar 2023) von einem Einkommen von gerundet Fr. 12'000.00 auszugehen.