Das Einkommen der Klägerin habe sich "während der Dauer des vorliegenden Verfahrens" wegen der Arbeitgeberkündigung per 30. September 2022 dauerhaft (und erheblich) auf rund Fr. 6'300.00 (Taggeldzahlungen) reduziert. Beim Beklagten habe bereits bei Klageeinreichung eine erhebliche und dauerhafte Veränderung vorgelegen: Sein Einkommen habe von Mai 2022 bis und mit Februar 2023 rund Fr. 12'000.00 pro Monat betragen (angefochtener Entscheid, E. 4.1). In der Folge aktualisierte die Vorinstanz die Unterhaltsberechnung wie folgt (angefochtener Entscheid, E. 5.4.3.5): - 10 -