3.2. Gegen den ihm in begründeter Ausfertigung am 6. März 2024 zugestellten Entscheid erhob auch der Beklagte mit Eingabe vom 18. März 2024 fristgerecht Berufung mit den Anträgen: " 1. In Gutheissung der Berufung sei das angefochtene Urteil […] aufzuheben und durch folgende Bestimmungen zu ersetzen: '1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Gerichtskosten von CHF 3'200.00 werden der Klägerin auferlegt.