5. Die Parteikosten werden wettgeschlagen." 3. 3.1. Gegen diesen ihr in begründeter Ausfertigung am 28. Februar 2024 zugestellten Entscheid erhob die Klägerin mit Eingabe vom 4. März 2024 (Postaufgabe: 5. März 2024) fristgerecht Berufung mit den Anträgen: " 1. Ziffer 1 des Entscheids […] vom 8. November 2023 sei abzuändern wie folgt: -6-