Die Gesuchsgegnerin wird verpflichtet, dem Gesuchsteller an den persönlichen Unterhalt monatlich nachträglich bzw. vorschüssig zu bezahlen: - 1. Juni 2022 bis 30. September 2022 Fr. 3'973.00 - 1. Oktober 2022 bis 28. Februar 2023 Fr. 0.00 - 1. März 2023 bis 31. Mai 2023 Fr. 3'973.00 Ab Juni 2023 schuldet die Gesuchstellerin dem Gesuchsgegner keine persönlichen Unterhaltsbeiträge mehr. 2. Weitergehende oder anderslautende Anträge werden gegenstandslos bzw. abgewiesen soweit darauf eingetreten werden kann.