Eventualiter, für den Fall, dass der Gesuchsgegner nicht verpflichtet werden kann, der Gesuchstellerin für das vorliegende Verfahren einen Prozesskostenvorschuss zu leisten, sei ihr die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren, und es sei ihr die unterzeichnende Anwältin als unentgeltliche Vertreterin zu bestellen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich 7.7 % Mehrwertsteuer zu Lasten des Gesuchsgegners."