Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Mit Entscheid vom 16. September 2019 erkannte das Obergericht, 5. Zivilkammer, im Eheschutzverfahren ZSU.2019.27/185 zwischen den Parteien (u.a.): " 1. 1.1. In teilweiser Gutheissung der Berufung des Klägers werden die Dispositiv- Ziffern 5 bis 7 und 9 des Entscheids des [Gerichtspräsidiums Q._____] vom 25. September 2018 […] durch folgende Bestimmungen ersetzt: '[…] 6. Die Gesuchsgegnerin wird verpflichtet, dem Gesuchsteller an den persönlichen Unterhalt (monatlich vorschüssig […]) zu bezahlen: […]