ebenfalls nach zehn Tagen zur Zahlung fällig (BB 12). Beweise über die Ausstellung einer Garantiebestätigung seitens ihrer Haftpflichtversicherung reichte die Beklagte nicht ein. Es ist auch in keiner Form erstellt, dass nach sechs Monaten ohne Zahlung nun tatsächlich innerhalb der nächsten Tage eine Zahlung der beiden Rechnungen erfolgen sollte. Die übrigen Rechnungen, selbst wenn sie fristgerecht bezahlt würden, belaufen sich insgesamt auf Fr. 35'929.30 (BB 6 ff.) und reichen nicht aus, um die offenen Betreibungen von Fr. 62'506.88 auszugleichen