Ferner lassen sich dem Betreibungsregisterauszug drei Konkursandrohungen entnehmen. Ein Schuldner, der Konkursandrohungen anhäufen lässt, erweist sich grundsätzlich als zahlungsunfähig, (vgl. E. 2.3.1 hiervor). Der der Klägerin geschuldete Betrag wurde beim Obergericht hinterlegt (BB 3). Hinsichtlich der Forderung der H. _____, in der Betreibung Nr. bbb in Höhe von Fr. 270.00 (BB 15, S. 3) lässt sich den Akten eine Auftragsbestätigung des Geschäftsführers der Beklagten vom 6. März 2024 betreffend Zahlung von Fr. 350.00 von seinem Privatkonto an die H._____ entnehmen (BB 14).