2.3.3.3. Der Betreibungsregisterauszug der Beklagten vom 29. Februar 2024 umfasst insgesamt 21 Einträge. Davon sind sieben Betreibungen durch Bezahlung an das Betreibungsamt und eine durch direkte Zahlung an den Gläubiger (BB 15, S. 2) erledigt. Gegen die Zahlungsfähigkeit spricht, wenn der Schuldner seine Schulden regelmässig durch Zahlung ans Betreibungsamt begleicht (GIROUD/ THEUS SIMONI, a.a.O. N. 26e zu Art. 174 SchKG). -7- Gegen die Beklagte sind sieben Pfändungen in Höhe von Fr. 45'131.78 offen (BB 15, S. 2 f.).